Stoßwellentherapie: Bezahlt das die Krankenkasse?

Die Stoßwellentherapie ist ein modernes, nicht-invasives Verfahren, das hochfrequente Wellen nutzt, um Heilungsprozesse im Körper anzuregen, insbesondere zur Behandlung hartnäckiger chronischer Schmerzen im orthopädischen Bereich sowie zur Zerschlagung von Nieren- oder Gallensteinen. Während dieses Verfahren allgemein anerkannt ist, ist die Kostenübernahme durch viele Krankenkassen stark limitiert und klar an eng definierte medizinische Indikationen und Voraussetzungen gebunden.

Die 5 wichtigsten Stichpunkte vorab für Schnellleser

Die Stoßwellentherapie ist eine moderne, nicht-chirurgische Methode zur Behandlung chronischer orthopädischer Schmerzen und zur Zertrümmerung von Steinen, etwa in Niere oder Galle.

Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als Regelleistung in der Regel nur bei einem chronischen Fersensporn übernommen.

Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als Regelleistung in der Regel nur bei einem chronischen Fersensporn übernommen.

Private Krankenkassen (PKV) übernehmen die Kosten meist unkomplizierter, während GKV-Patienten ihre Satzung auf weitere Indikationen prüfen sollten.

Wird die Therapie nicht von der Kasse bezahlt, muss der Patient sie als IGeL selbst tragen.

Wozu dient eine Stoßwellentherapie?

Die Stoßwellentherapie ist ein modernes und wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Behandlung chronischer Schmerzen im orthopädischen Bereich. Sie nutzt hochfrequente Wellen, um Heilungsprozesse im Körper anzuregen, ohne dass ein chirurgischer Eingriff notwendig ist. Die Stoßwellen werden gezielt auf das betroffene Gewebe appliziert, wo sie verkalkte Ablagerungen auflösen, die Durchblutung fördern und die Zellregeneration stimulieren. Darüber hinaus wird die Stoßwellentherapie auch erfolgreich zur Zertrümmerung von Konkrementen wie Nieren- oder Gallensteinen eingesetzt.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Stoßwellentherapie?

Die Kostenübernahme der Stoßwellentherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist im Hinblick auf orthopädische Schmerztherapien stark limitiert und klar im Leistungskatalog definiert. Allgemein zählt die Stoßwellentherapie zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Als Regelleistung wird die Therapie nur noch bei einer einzigen, spezifischen und chronischen orthopädischen Erkrankung übernommen: dem Fersensporn. Dennoch gibt es Ausnahmen, denn einzelne Kassen haben in ihren Satzungen die Kostenübernahme für weitere, medizinisch notwendige Anwendungen wie die Lithotripsie bei Nieren- oder Gallensteinen festgelegt. Patienten sollten sich daher immer direkt bei ihrer Krankenkasse erkundigen.

Welche Krankenkassen zahlen – gesetzlich vs. privat?

Die Unterscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV und PKV) sowie die genaue Satzung der jeweiligen GKV sind für die Kostenübernahme der Stoßwellentherapie von großer Bedeutung. Während die PKV meist unbürokratisch die Kosten für medizinisch notwendige Anwendungen erstattet, ist die GKV in der orthopädischen Schmerztherapie streng reglementiert und zahlt nur den Fersensporn als Regelleistung. Patienten in der GKV sollten jedoch immer prüfen, ob ihre Kasse über ihre Zusatzleistungen (Satzung) weitere Behandlungen, wie die Lithotripsie oder in seltenen Fällen auch andere orthopädische Indikationen, bezuschusst oder komplett übernimmt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme?

Damit eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Stoßwellentherapie (speziell beim Fersensporn) übernimmt, müssen strenge medizinische und zeitliche Voraussetzungen erfüllt sein. Das Hauptkriterium ist der Nachweis der Chronizität und der Therapie-Resistenz der Erkrankung. Es muss belegt werden, dass die Beschwerden am Fersenbein bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen und alle zumutbaren konservativen Behandlungsversuche (wie Dehnübungen, Schuheinlagen oder Physiotherapie) ohne Erfolg geblieben sind. Die lückenlose Dokumentation dieser Vorbehandlung durch den überweisenden Orthopäden ist für die Kasse zwingend erforderlich.

Der Weg zur kassenfinanzierten Stoßwellentherapie

Der Prozess beginnt mit der umfassenden Diagnose durch den Facharzt (Orthopäde), der die Indikation für eine Stoßwellentherapie stellt. Anschließend muss dieser Arzt die gesamte, mindestens sechsmonatige konservative Vorbehandlung detailliert in der Patientenakte dokumentieren. Nur wenn diese strengen Kriterien erfüllt und belegt werden können, darf der Arzt die Behandlung des chronischen Fersensporns zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben oder bei anderen Diagnosen muss der Patient die Therapie selbst als IGeL bezahlen.

  • Indikation: Muss chronischer Fersensporn sein (für Regelleistung).
  • Dauer der Beschwerden: Mindestens 6 Monate chronisch.
  • Vorbehandlung: Nachweis einer erfolglosen konservativen Therapie.
  • Tipp: Bei anderen Indikationen unbedingt die Satzungsleistungen der eigenen Kasse prüfen.

Die Vorteile der Stoßwellentherapie in Köln

Persönliche Praxis mit privatem Ambiente

Ganzheitliche Analyse und Behandlung der Ursachen

Innovative und zielgerichtete Therapie

Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Orthopädie, Physiotherapie und Osteopathie

Diagnostik, Beratung und Behandlung erfolgt durch die Privatpraxis für Orthopädie & Sporttraumtologie

Detaillierte Aufklärung über Therapiemaßnahmen, Erfolgschancen und Krankheitsbilder

Was kostet eine Stoßwellentherapie ohne Kostenübernahme?

Wenn die Stoßwellentherapie nicht von der Krankenkasse übernommen wird (etwa bei Kalkschulter, Tennisellenbogen oder einem nicht-chronischen Fersensporn), wird sie als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abgerechnet. Die Kosten sind in diesem Fall vom Patienten selbst zu tragen. Die Preise variieren und hängen von der gewählten Technik (fokussiert oder radial), der Anzahl der benötigten Sitzungen und der Gebührenordnung der jeweiligen Praxis ab. Die Selbstzahlung bietet Ihnen jedoch die Freiheit, die Therapieform und den Zeitpunkt frei zu wählen und die Behandlung zügig zu beginnen.

Preisspanne und Einflussfaktoren der IGeL-Leistung

In der Regel liegen die Kosten pro Stoßwellensitzung zwischen 80 € und 150 €. Für einen vollständigen Behandlungszyklus, der meist 3 bis 5 Sitzungen umfasst, müssen Patienten daher mit Gesamtkosten von etwa 240 € bis 750 € rechnen. Der Preis wird basierend auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. 

Im Stoßwellenzentrum NRW legen wir Wert auf eine transparente Preisgestaltung und informieren Sie gerne vorab über die genauen Kosten, sollte keine Kassenleistung vorliegen. Die Investition in die Gesundheit ermöglicht oft eine schnelle Rückkehr zur Schmerzfreiheit.

Sie haben noch allgemeine Fragen zur Stoßwellentherapie?

Gerne stehen wir Ihnen für schnelle telefonische Auskünfte zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! In einem persönlichen Termin klären wir anschließend alle Detailfragen mit Ihnen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Beginnen Sie jetzt ihre Stosswellentherapie

Unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten trägt oder nicht: Die Stoßwellentherapie bietet eine wissenschaftlich fundierte Chance auf Schmerzfreiheit ohne Operation, insbesondere bei hartnäckigen Sehnen- und Knochenproblemen. Zögern Sie nicht bei chronischen Beschwerden, die den Alltag einschränken.

Lassen Sie sich von Experten beraten und starten Sie den Weg in ein schmerzfreies Leben. Kontaktieren Sie jetzt das Stoßwellenzentrum NRW für einen Beratungstermin und erfahren Sie, welche Therapieform für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist!

Schritt 1

1. Doctolib Formular ausfüllen

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Schritt 3

3. Termin vor Ort wahrnehmen